der Firma Seoplatzhirsch (im folgenden Anbieter) (Stand: 02.02.2017)
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die vom Anbieter für gewerblich oder selbstständig tätige Auftraggeber in Zusammenhang mit einem kostenlosen oder kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Branchenbuch oder die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel unter der Internetadresse http://www.seoplatzhirsch.com und den hierauf genannten Partnerseiten (nachfolgend zusammen „Werbeseiten“ genannt) angeboten werden.
(2) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Definitionen
(1) Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel innerhalb der Werbeseiten zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Werbemittel bestehen zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Bannern), die beim Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen. Sind Werbemittel als solche nicht erkennbar, können diese vom Anbieter deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.
(3) Branchenbucheintrag ist ein Eintrag des Unternehmens des Auftraggebers z.B. mit dessen Firmennamen und Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, Homepage etc. sowie der zutreffenden Branchenbezeichnung in das Online-Branchenbuch des Anbieters oder ein anderweitiges Listing in einem Guide auf einer oder mehreren Werbeseite(n).
3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Auftrag für den kostenlosen Branchenbucheintrag erfolgt, indem der Auftraggeber das online verfügbare Formular ausfüllt und absendet. Auf Grundlage der in das Formular eingegebenen Daten wird vom Anbieter ein Branchenbucheintrag erstellt bzw. ein bereits bestehender Branchenbucheintrag inhaltlich angepasst und online gestellt. Die Annahme erfolgt mit der Einstellung des Auftrags in die Werbeseiten („Erscheinungszeitpunkt“). Eine gesonderte Bestätigung über die Annahme des Auftrags für den kostenlosen Branchenbucheintrag erfolgt nicht.
(2) Der Auftrag für den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder für individuelle Angebote erfolgt, indem der Auftraggeber das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular an den Anbieter versendet. Die Annahme des Auftrags für den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag erfolgt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt.
(3) Bei Aufträgen von Werbeagenturen kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Soll ein Werbetreibender direkt Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis ihrer Beauftragung zu verlangen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
4. Branchenbucheintrag; Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Anbieter nimmt den kostenfreien oder kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für den Auftraggeber entsprechend seinen Angaben im Auftrag für den Auftraggeber vor.
(2) Der Auftraggeber ist für seinen Branchenbucheintrag, insbesondere dessen Gesetzeskonformität und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Adressen- und Branchenangaben und Branchenrubrizierung, sowie für die Pflege und Aktualisierung seines Branchenbucheintrags selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass sein Branchenbucheintrag nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Soweit der Eintrag auf Zielseiten verlinkt, gilt für die Zielseiten Satz 2 entsprechend.
(3) Zur Pflege und Aktualisierung seiner Daten im Branchenbucheintrag teilt der Auftraggeber dem Anbieter seine Änderungswünsche in jeglicher Form mit.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Branchenbucheintrag unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Anbieter binnen 4 Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Branchenbucheintrag als genehmigt.
(5) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus der vorhergehenden Ziffer 4, so stellt er den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund des Branchenbucheintrags gegen den Anbieter geltend machen und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Beim kostenlosen Branchenbucheintrag ist der Anbieter berechtigt, auf den Seiten, die den Eintrag des Auftraggebers enthalten, Werbung und Anzeigen zu schalten. Dabei ist der Anbieter frei in der Gestaltung der Seiten und kann die Werbung auch kontextspezifisch in Bezug auf den Branchenbucheintrag des Auftraggebers ausspielen.
(7) Bei den Branchenbucheinträgen ist eine Bewertungsfunktion vorgesehen, auf der Besucher der Website eigene Bewertungen über den Eintrag bzw. den Auftraggeber abgeben können. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Bewertungsfunktion schriftlich oder per Mail an den Anbieter deaktivieren zu lassen.
5. Werbemittel; Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter mit Übersendung sämtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, insoweit, als diese für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, ein.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
(3) Der Auftraggeber ist für sein Werbemittel, insbesondere dessen Gesetzeskonformität und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Adressen- und Branchenangaben und Branchenrubrizierung selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass sein Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, persönlichkeitsrechtliche oder standesrechtliche Vorschriften verstößt und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Soweit die Werbemittel auf Zielseiten verlinken, gilt für die Zielseiten Satz 2 entsprechend.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die an den Anbieter übermittelten Werbemittel frei von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sind. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden aufgrund von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware ausdrücklich vor.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das auf den Werbeseiten veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Anbieter binnen 4 Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt.
(6) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus der vorhergehenden Ziffer 5, so stellt er den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund des Werbemittels gegen den Anbieter geltend machen und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Angemessene Kosten des Anbieters für eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Die Angemessenheit richtet sich nach der Höhe des Auftrags und dem Umfang der Änderung.
6. Haftung des Anbieters; Freistellung
(1) Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur beschränkt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 6 (1) gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.
(3) Der Anbieter prüft die Branchenbucheinträge und die Werbemittel weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Für die Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung des Anbieters für Branchenbucheinträge und Werbemittel des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels oder Branchenbucheintrags abzulehnen, zu unterbrechen, zu sperren oder – bei Gefahr im Verzug auch ohne Benachrichtigung des Auftraggebers – zu löschen, wenn der Anbieter Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen erlangt oder der begründete Verdacht besteht, dass dessen Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt soweit Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verlinkt, die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen. Die Berechtigung zur Ablehnung oder Unterbrechung besteht, solange der Auftraggeber nicht den Nachweis führt, dass kein Verstoß vorliegt. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
(5) Der Auftraggeber wird den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Werbemittel oder die Branchenbucheinträge gegen den Anbieter geltend machen.
7. Gewährleistung und Verzug
(1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Werbeseiten ist ausgeschlossen.
(2) Werden vereinbarte Ad-Impressions verfehlt, erfolgt soweit möglich und zumutbar, eine Nachlieferung des Anbieters gemäß der mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontaktzahlen. In diesem Fall bleibt das Werbemittel weiterhin auf den Werbeseiten geschaltet.
(3) Weichen die vom Anbieter und Auftraggeber gemessenen Medialeistungen voneinander ab, sind die vom Anbieter ermittelten Zahlen maßgeblich.
(4) Störungen bei der Durchführung des Werbeauftrags aufgrund von höherer Gewalt, Streik, mangelnder Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen oder vergleichbaren Gründen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
(5) Kann ein Werbeauftrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt, soweit dies innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist.
(6) Ist die Nachholung des Werbeauftrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist nicht möglich, ist dieser zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
8. Preise und Abrechnungsformalitäten
(1) Werbeagenturen oder sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die aktuelle Preisliste zu halten, zu erhalten unter info@seoplatzhirsch.com
(2) Die Vergütung ist mit dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Branchenbucheintrags oder des Werbemittels fällig. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung.
(3) Bei kostenpflichtigen Einträgen in das Online-Branchenbuch oder bei individuellen Verträgen ist die Vergütung für die gesamte Laufzeit des Vertrags im Voraus zu bezahlen.
(4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten dem Anbieter den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
9. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug nach Mahnung und angemessener Fristsetzung bis zur Zahlung die weitere Ausführung des laufenden Auftrags zurückstellen und den Branchenbucheintrag sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
10. Laufzeit und Beendigung
(1) Die Verträge laufen jeweils ab dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Branchenbucheintrags oder des Werbemittels.
(2) Verträge über den kostenfreien Branchenbucheintrag haben eine unbefristete Laufzeit.
(3) Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z.B. bei kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen und bei individuellen Verträgen), ist diese für den Auftraggeber bindend. Die Firma Seoplatzhirsch kann jedoch den Vertrag einseitig mit Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals dennoch ordentlich kündigen. Im Fall der ordentlichen Kündigung durch die Firma Seoplatzhirsch während der bestimmten Laufzeit und soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden etwaige im Voraus gezahlte Vergütungen anteilig an den Auftraggeber zurückerstattet; volumen- oder gesamtlaufzeitbezogene Nachlässe, die dem Auftraggeber etwaig gewährt wurden, bleiben unberührt.
(4) Verträge mit unbefristeter Laufzeit können von beiden Parteien mit zweiwöchiger Frist ordentlich gekündigt werden.
(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart.