Was muss in ein Impressum?

Jede Webseite, die nicht rein privat ist, benötigt ein Impressum.

Das Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für „geschäftsmäßige Online-Dienste“. Das TMG richtet sich daran, ob Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

  1. Name und Anschrift des Diensteanbieters (Webseiten-Betreibers)

Bei natürlichen Personen:

  • Ausgeschriebener Vor- und Nachname
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Bei juristischen Personen, Personengesellschaften, Anstalten, Stiftungen oder Körperschaften:

  • Firmenbezeichnung
  • Rechtsformbezeichnung
  • Ausgeschriebener Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Als Adresse ist der Sitz zu nennen. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift und reicht somit nicht aus.

  1. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann auf eine Telefonnummer verzichtet werden, vorausgesetzt dass ein Kontaktformular integriert wird, auf dessen Anfragen innerhalb von 60 Minuten geantwortet wird. Wir empfehlen aber eine Telefonnummer anzugeben, da dies einen besseren Eindruck hinterlässt.

  1. Register und Registernummer (Bei Eintrag in einem öffentlichen Register wie Vereinsregister, Handelsregister etc.)
  • Ort des Registers
  • Registernummer
  1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Steuernummer muss nicht veröffentlicht werden.

  1. Berufsspezifische Angaben

Freiberufler mit einer genauen Berufsausübung und –bezeichnung wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsberater und Steuerberater:

  • Angaben über die Kammer
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  1. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Unternehmungen wie Wach- und Schließunternehmen, Maklern und Spielhallenbetreiber:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde

Befindet sich die Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Abwicklung oder Liquidation, muss dies ebenfalls im Impressum angegeben werden.

  1. Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

Anbietern von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten mit vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild müssen zusätzlich einen Namen und Anschrift eines Verantwortlichen angeben. Es darf nur benannt werden, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat. Außerdem muss der Verantwortliche voll geschäftsfähig sein und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können.

Besonders einfach ist die Erstellung eines Impressums mit einem so genannten Impressumsgenerator.

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